Verwaltungsgericht Trier

Eingang des Verwaltungsgerichts Trier

Anschrift:

Egbertstraße 20a
54295 Trier

Postfach 3826
54228 Trier

Telefon: 0651 98122 - 0
Telefax: 0651 98122 - 299

poststelle(at)vgtr.jm.rlp.de

Kontakt

Behörden- und Geschäftsleitung

Präsident:
Heribert Kröger

Vizepräsident:
Uwe Goergen

Geschäftsleiter:
Peter Spang

Pressesprecherin:
Richterin am Verwaltungsgericht Heidi Heinen
Richterin am Verwaltungsgericht Estelle Spang

Sprechzeiten / Öffnungszeiten:

montags bis donnerstags
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Auch zu anderen Zeiten ist es möglich, sich an die Rechtsantragstelle zu wenden. Hierzu ist eine (auch telefonische) Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter notwendig.

Der Bereitschaftsdienst des Verwaltungsgerichts Trier wird mittels einer bei dem Amtsgericht Trier hinterlegten Liste mit den einzelnen Telefonnummern der Richterinnen/Richter des Verwaltungsgerichts Trier wahrgenommen. Das Amtsgericht Trier ist erreichbar unter Tel. 0651/466-0. Die genauen Zeiten dieses für den gesamten Bezirk des Landgerichts Trier zuständigen Bereitschaftsdienstes entnehmen Sie bitte den Angaben auf der Internetpräsenz des Amtsgerichts Trier: https://agtr.justiz.rlp.de/de/startseite/

Sie können bei dem Verwaltungsgericht Trier Klagen, Anträge und sonstige Prozesserklärungen auch auf elektronischem Wege einreichen. Eine einfache E-Mail oder die Nutzung des elektronischen Nutzer­kontos der Verwaltung reichen hierfür nicht aus. Elektronische Eingaben in gerichtlichen Verfahren unterliegen besonderen Wirksamkeitsanforderungen. Weitere Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie hier.

Hinweise und Störungsmeldungen zur EGVP-Infrastruktur finden Sie hier.

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitete Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumenten an das Gericht und die Gerichtsvollzieher eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr.

In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden. Nutzen Sie hierzu bitte folgenden Link:

https://nutzerkonto.service.rlp.de.