Verhandlungstermine
Sitzungstag: Dienstag, den 18. August 2026
Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 09:30 Uhr
Aktenzeichen: 7 K 1111/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Sachgebiet: Schadensersatz
Sachverhalt:
Der Kläger stand als Polizeibeamter im Dienst des Beklagten, ist zwischenzeitlich aber in den Ruhestand getreten.
Anlässlich der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt am 1. Dezember 2020 habe der Kläger aufgrund der Eindrücke des Erlebten sowie der unmittelbaren Todesangst gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten, die zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt hätten und als Dienstunfall anerkannt worden seien.
Auf die Klage des Klägers verurteilte das Landgericht Trier den Täter zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000,00 €. Da die Zwangsvollstreckung erfolglos blieb, begehrt der Kläger nunmehr die Erfüllungsübernahme nach beamtenrechtlichen Vorschriften durch den Beklagten.
Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 10:15 Uhr
Aktenzeichen: 7 K 1481/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Sachgebiet: Unfallfürsorge
Sachverhalt:
Der Kläger war bis zu seiner Ruhestandsversetzung als Steueramtmann bei dem Beklagten tätig. Er begehrt die Erstattung von ärztlichen Behandlungskosten im Rahmen der Unfallfürsorge sowie die Anerkennung einer weiteren Dienstunfallfolge.
Der Kläger erlitt im Jahr 1992 auf dem Weg zum Dienst einen Vekehrsunfall, welcher seitens des Beklagten als Dienstunfall mit den Verletzungsfolgen "Fußbruch, Prellungen im Brustbereich und Schnittwunden" anerkannt worden war. In den darauffolgenden Jahren wurde der Kläger weiterhin wegen immer wieder auftretender Beschwerden und Schwellungen des Fußes mit Elektrotherapie und Lymphdrainagen behandelt.
Mit Bescheid vom 16. Juli 2025 lehnte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (im Folgenden: ADD) einen Erstattungsantrag des Klägers in Höhe von 137,62 € ab. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, dass als Diagnose unter anderem "Ausschluss tiefe Beinvenenthrombose" angegeben worden sei, was keine unfallabhängige Behandlung darstelle. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Klage und trägt im Wesentlichen unter Vorlage privatärztlicher Atteste vor, die Behandlung habe der Abklärung unfallbedingter Folgeschäden gedient.
Des Weiteren habe die ADD seit über drei Monaten nicht über seinen ausdrücklichen Antrag auf Anerkennung seiner neurologischen Körperschäden entschieden.
Der Beklagte meint hingegen, die Anerkennung weiterer Unfallfolgen scheitere bereits daran, dass Unfallfolgen nach Ablauf von zehn Jahren seit dem Unfallereignis nicht mehr berücksichtigt werden könnten.
Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 11:00 Uhr
Aktenzeichen: 7 K 2355/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Sachgebiet: wegen dienstlicher Beurteilung
Sachverhalt:
Die Klägerin steht im Dienst des Beklagten und ist Studienrätin an einem Gymnasium. Sie wendet sich gegen die zweite Version ihrer dienstlichen Beurteilung betreffend den Beurteilungszeitraum vom 29. Januar 2019 bis zum 30. Januar 2024. Zuvor hatte das hiesige Gericht den Beklagten verurteilt, die Klägerin unter Beachtung seiner Rechtsauffassung erneut dienstlich zu beurteilen. Wie auch in der vorherigen Version schließt die streitgegenständliche dienstliche Beurteilung mit dem gleichen Gesamturteil.
Die Klägerin ist unter anderem der Auffassung, der Beklagte habe die gerichtlichen Anforderungen weiterhin nur unzureichend umgesetzt. Ferner sei der Beurteiler aufgrund von Befangenheit nicht zur Erstellung der streitgegenständlichen dienstlichen Beurteilung berechtigt gewesen.
Sitzungstag: Donnerstag, den 27. August 2026
Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Aktenzeichen: 10 K 3/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Sachgebiet: Abgabenrecht
Sachverhalt:
Die Klägerin wendet sich gegen einen Feststellungsbescheid über Maßstabsdaten für die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Schmutzwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung.
Sitzungstag: Freitag, den 04. September 2026
Sitzungssaal: III
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Aktenzeichen: 8 K 895/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. den Landkreis Vulkaneifel, vertreten durch die Landrätin
Sachgebiet: Tierschutz
Sachverhalt:
Der Kläger wendet sich gegen eine tierschutzrechtliche Verfügung.
Sitzungstag: Mittwoch, den 9. September 2026
Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Aktenzeichen: 8 K 2158/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. die Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister -Rechtsamt -
Sachgebiet: Einbürgerung
Sachverhalt:
Der Kläger begehrt die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Aktenzeichen: 8 K 2648/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, vertreten durch den Landrat
Sachgebiet: Einbürgerung
Sachverhalt:
Der Kläger begehrt die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 11:00 Uhr
Aktenzeichen: 8 K 1301/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. den Landkreis Bernkastel-Wittlich, vertreten durch den Landrat
Sachgebiet: Einbürgerung
Sachverhalt:
Die Kläger begehren die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
Sitzungstag: Donnerstag, den 10. September 2026
Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 09:00 Uhr
Aktenzeichen: 10 K 3537/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. die Ortsgemeinde Thalfang, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
Sachgebiet: Abgabenrecht
Sachverhalt:
Die Kläger begehren den Ausbau eines digitalen Funkwasserzählers und den Einbau eines analogen Wasserzählers sowie hilfsweise die Deaktivierung des Funkmodus' des bereits verbauten Funkwasserzählers.
Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 09:45 Uhr
Aktenzeichen: 10 K 2944/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. die Gemeinde Morbach, vertreten durch den Bürgermeister, dieser vertreten durch die Werkleitung der Gemeindewerke Morbach
Sachgebiet: Abgabenrecht
Sachverhalt:
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von (Ab-)Wassergebühren und wiederkehrenden Beiträgen für die Wasserversorgung für das Jahr 2024, da die Verbrauchswerte erheblich über den Werten der vergangenen Jahre liegen.
Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 10:30 Uhr
Aktenzeichen: 10 K 3396/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. Ortsgemeinde Mürlenbach, vertreten durch die Verbandsgemeinde Gerolstein
Sachgebiet: Abgabenrecht
Sachverhalt:
Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2024 und 2025. Zur Begründung führt sie im Wesentlichen aus, sie habe sich seit Jahren nicht mehr in der betreffenden Wohnung aufgehalten und unterliege daher keiner entsprechenden Steuerpflicht.