Verhandlungstermine
Sitzungstag: Montag, den 22. Juni 2026
Ortstermin; Treffpunkt: Brunnenstr. 44 in 54518 Monzel
Uhrzeit: 11:00 Uhr
Aktenzeichen: 9 K 1279/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. Landkreis Bernkastel-Wittlich
Sachgebiet: Schulrecht (Schülerbeförderung)
Sachverhalt:
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Übernahme der Fahrtkosten zum Besuch der ca. 1,4 km entfernt liegenden Grundschule.
Den Antrag lehnte der Beklagte ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass eine Übernahme nur dann in Betracht komme, wenn der zumutbare Schulweg zwei Kilometer überschreite oder wenn er besonders gefährlich sei. Insbesondere weise der Schulweg hier keine besondere Gefährlichkeit auf, da er auf der gesamten Strecke von einem Gehweg begleitet werde und auch sonst keine Gefahren vorliegen, ausgenommen derer, welche dem modernen Straßenverkehr ohnehin inhärent seien. Die Klägerin ist der Ansicht, der Schulweg sei ihr aufgrund seiner besonderen Gefährlichkeit wegen der örtlichen Verhältnisse unzumutbar.
Ortstermin; Treffpunkt: Annenberg 3, 54472 Monzelfeld
Uhrzeit: 12:30 Uhr
Aktenzeichen: 9 K 773/26.TR
Beteiligte: N.N. ./. Landkreis Bernkastel-Wittlich
Sachgebiet: Schulrecht (Schülerbeförderung)
Sachverhalt:
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Kostenerstattung für die private Schülerbeförderung ihrer Person hinsichtlich des Weges von ihrem Wohnhaus zur ÖPNV-Haltestelle in Monzelfeld.
Die ursprünglich bewilligte Kostenerstattung für die private Schülerbeförderung stellte der Beklagte ab Sommer 2025 ein und lehnte eine weitere Bewilligung ab. Er begründete dies damit, dass bisher irrtümlich von der nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle in Monzelfeld ausgegangen sei, jedoch eine nähere gelegene Haltestelle existiere und die Wegstrecke zu dieser der Klägerin zugemutet werden könne, da sie weder zu weit noch besonders gefährlich sei. Die Klägerin ist der Ansicht, die Wegstrecke stelle sich insbesondere aufgrund ihrer Eigenschaft als unbefestigter und unbeleuchteter Wirtschaftsweg als besonders gefährlich dar.