Verhandlungstermine

Sitzungstag: Donnerstag, den 27. November 2025

Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 09:30 Uhr        
Aktenzeichen: 10 K 2814/25.TR
Beteiligte: N. N. ./. die Ortsgemeinde Igel, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land
Sachgebiet: Abgabenrecht

Sachverhalt:
Der Kläger wendet sich sowohl gegen die Heranziehung zu Vorausleistungen für Erschließungsbeiträge, als auch gegen die Inanspruchnahme für Kosten hinsichtlich Ausgleichsarbeiten an seinem Grundstück.

Sitzungstag: Dienstag, den 2. Dezember 2025

Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 10:15 Uhr        
Aktenzeichen: 7 K 2238/25.TR
Beteiligte: N. N. ./.  N.N.
Sachgebiet: Kommunalverfassungsrecht

Sachverhalt:
Der Kläger, ein Ortsbeirat, begehrt die Feststellung, dass der Beklagte, der Gemeinderat einer Ortsgemeinde, ihn in seinem Anhörungsrecht aus § 75 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung verletzt hat. Streitgegenständlich ist ein Beschluss des Beklagten zu Straßenbaumaßnahmen im Ortsbezirk des Klägers aus September 2024. 

Bereits in der Vergangenheit hatte der Kläger den Ausbau verschiedener Straßen bzw. Straßenteile in seinem Ortsbezirk empfohlen, woraufhin von dem Beklagten im Jahr 2022 die Sanierung bzw. der Ausbau der betreffenden Straßenzüge sowie nachfolgend die Vergabe der hierfür erforderlichen Verkehrsanlagenplanung und Ingenieurleistungen an ein Ingenieurbüro beschlossen worden waren. Im weiteren Verlauf der Planung stellte sich u.a. heraus, dass eine Regelung der Außengebietsentwässerung im betroffenen Bereich erforderlich ist. Nach Abstimmungsterminen mit dem Ingenieurbüro und einer Sitzung des Klägers im Mai 2024, in der das Ingenieurbüro seine bisherige Planung präsentierte, fasste der Beklagte den hier streitgegenständlichen Beschluss. Darin beschloss er u.a. den Ausbau eines Straßenzugs auf einer Länge von rund 128,00m, die Herstellung der Außengebietsentwässerung, den teilweisen Verzicht auf Gehwege sowie in einem Straßenteilbereich die Änderung der Vorfahrtsregelung. Der Kläger wendet hiergegen im Wesentlichen ein, er hätte vor Beschlussfassung zu den konkret beschlossenen Maßnahmen gehört werden müssen. Es handele sich hierbei um gravierende Abweichungen von der ursprünglichen Planung, die zum Teil mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden seien. Der Beklagte vertritt demgegenüber die Auffassung, eine Verletzung des Anhörungsrechts liege nicht vor. Weder handele es sich um „gravierende“ Abweichungen noch stellten die bei der kalkulatorischen Fortschreibung von Projekten üblicherweise entstehenden Kostendifferenzen „wichtige Fragen“ in diesem Sinne dar. Auch sei der damalige Ortsvorsteher in den Planungsprozess eingebunden gewesen. 

 

Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 11:00 Uhr
Aktenzeichen: 7 K 2200/25.TR
Beteiligte:  N.N. ./. Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister -Rechtsamt-
Sachgebiet:  Beamtenrecht

Sachverhalt:
Die Klägerin ist die Witwe eines verstorbenen Beamten, welcher im Dienst der Beklagten stand. Er war dort als Brandoberinspektor tätig. Während der Corona-Pandemie ließ er sich weisungsgemäß zwei Mal gegen das Corona-Virus impfen, um dienstrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Rund eineinhalb Jahre später verstarb er. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls und die Neuberechnung der Versorgungsbezüge. Sie führt zur Begründung aus, die Impfungen seien ursächlich für den Tod ihres Mannes gewesen. Ihr Mann sei zuvor körperlich voll leistungsfähig gewesen, was sich aus Eignungsprüfungen der Beklagten ergebe.

Die Beklagte verneint einen solchen Anspruch im Wesentlichen mit der Begründung, die kausale Verknüpfung zwischen der Impfung und dem Tod könne ausweislich einer ärztlichen Stellungnahme nicht nachgewiesen werden. 
 

Sitzungstag: Donnerstag, den 11. Dezember 2025

Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 09:30 Uhr        
Aktenzeichen: 10 K 3118/25.TR
Beteiligte: N. N. ./. Ortsgemeinde Ockfen vert. d.d. Bürgermeister d. VG Saarburg-Kell
Sachgebiet: Abgabenrecht

Sachverhalt:

Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für die Jahre 2019 bis 2021.
 

Sitzungssaal: I
Uhrzeit: 10:30 Uhr        
Aktenzeichen: 10 K 3800/25.TR
Beteiligte: N. N. ./. die Verbandsgemeinde Schweich, vertreten durch die Bürgermeisterin, diese vertreten durch die Werkleitung der Verbandsgemeindewerke Schweich
Sachgebiet: Abgabenrecht

Sachverhalt:
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass der Hausanschluss zum Anwesen des Klägers in […] zwischen dem Eintritt des Anschlusses in das Hausanwesen des Klägers und des zentralen Abwassertransportsammlers in […] Teil der von der Beklagten zu unterhaltenden öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage ist und dies auch einen in der Leitung befindlichen, nach oben hin verschlossenen, Schacht beinhaltet. Weiter begehrt er von der Beklagten, den Hausanschluss auf ihre Kosten wieder so instand zu setzen, dass Wasseraustritte und Nässeschäden in den Kellerräumen des klägerischen Hausanwesens, die durch Undichtigkeiten des Hausanschlusses entstehen, künftig vermieden werden.

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