Stellenangebot

Bei dem Verwaltungsgericht Trier sind baldmöglichst zwei Stellen als 

Justizbeschäftigte/r (m/w/d)

in Voll- oder Teilzeit zu besetzen. Wir bieten aus haushaltsrechtlichen Gründen zunächst befristete Einstellungen ohne Sachgrund für die Dauer von bis zu zwei Jahren in die Entgeltgruppe 6 TV-L an. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.

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Verwaltungsgericht Trier

Eingang des Verwaltungsgerichts Trier

Anschrift:

Egbertstraße 20a
54295 Trier

Postfach 3826
54228 Trier

Telefon: 0651 98122 - 0
Telefax: 0651 98122 - 299

poststelle(at)vgtr.jm.rlp.de

Kontakt

Behörden- und Geschäftsleitung

Präsident:
Stefan Jakobs

Vizepräsident:
Uwe Goergen

Geschäftsleiter:
Peter Spang

Pressesprecherin:
Richterin am Verwaltungsgericht Heidi Heinen
Richterin am Verwaltungsgericht Franziska Weber

Sprechzeiten / Öffnungszeiten:

montags bis donnerstags
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie können bei dem Verwaltungsgericht Trier Klagen, Anträge und sonstige Prozesserklärungen auch auf elektronischem Wege einreichen. Eine einfache E-Mail oder die Nutzung des elektronischen Nutzer­kontos der Verwaltung reichen hierfür nicht aus. Elektronische Eingaben in gerichtlichen Verfahren unterliegen besonderen Wirksamkeitsanforderungen. Weitere Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie hier.

Hinweise und Störungsmeldungen zur EGVP-Infrastruktur finden Sie hier.

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente an das Gericht und die Gerichtsvollzieher eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr.

In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden. Nutzen Sie hierzu bitte folgenden Link:

https://nutzerkonto.service.rlp.de.