Entscheidungsversand
Wenn Sie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier benötigen, können Sie diese bei uns anfordern. Das ist nur schriftlich möglich. Hierfür können Sie sich des normalen Postwegs, des Telefax, aber auch der E-Mail bedienen. Bitte teilen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Ihr rechtliches Interesse für die Übersendung der angeforderten Entscheidung mit.
Sie erhalten die gewünschte Entscheidung auf dem Postweg zugesandt. Soweit die angeforderte Entscheidung bei uns in elektronischer Form vorliegt, kann diese auch per E-Mail an Sie übermittelt werden.
Die Übersendung von Entscheidungen ist kostenpflichtig.
Es gelten folgende Kostenregelungen:
- Behörden sind von der Gebührenpflicht befreit (§ 8 Abs. 1 JVKostO).
- Rechtsanwälte und Privatpersonen haben 15,00 € zu zahlen.
- Bei Verlagen, die die Überlassung der Entscheidung zur Veröffentlichung beantragen, kann ein öffentliches Interesse anerkannt werden. Hier fällt ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.
- Presse und Journalisten erhalten die Entscheidungen kostenfrei.
- Referendaren und Studenten werden die Entscheidungen während ihrer Ausbildungsstation beim Verwaltungsgericht Trier bzw. des Praktikums kostenlos überlassen.
Ansprechpartner
Verwaltungsgericht Trier
Egbertstraße 20a
54295 Trier
Jutta Biwer
Telefon: 0651 / 98122 - 117
Julia Herzog
Telefon: 0651 / 98122 - 118
oder per:
Telefax: 0651 / 98122 - 299
E-Mail: poststelle(at)vgtr.jm.rlp.de