Elektronischer Rechtsverkehr
Bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sowie den Verwaltungsgerichten in Koblenz, Mainz, Neustadt an der Weinstraße und Trier ist es möglich, auf elektronischem Wege Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine attraktive, zeitsparende Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Sie können zudem über das Internet Einsicht in die Akten nehmen.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg benötigt.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter
https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.
Übermittlungswege
Adressieren Sie einfach das jeweilige Gericht über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Weitere Informationen finden Sie hier.
Elektronische Akteneinsicht
Über ein eigenes Internet-Portal der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht. Dieses ist unter der Adresse www.justiz-rlp-portal.de zu erreichen.