Pressemitteilung Nr. 18/2008
Die Eigentümerin des Waldstückes im Kylltal hat ihre gegen die gewählte Trassenführung und die Beschilderung sowie die Bewerbung des Eifelsteigs gerichtete Klage gegen die Verbandsgemeinde Trier-Land zurückgenommen.
Der entsprechende Eilantrag war von der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Beschluss vom 13.11.2008, Az.: 5 L 714/08.TR mit der Begründung abgelehnt worden, dass die falsche Antragsgegnerin in Anspruch genommen sei (Pressemitteilung 16/2008 des Gerichts).
Die Entscheidung kann unter der E-Mail-Adresse angefordert werden: poststelle(at)vgtr.mjv.rlp.de.
Wegen einer etwaigen Kostenpflicht wird auf die Servicestelle der Homepage (siehe dort Entscheidungsversand") des Verwaltungsgerichts Trier hingewiesen.