Rechtsantragstelle

Beim Verwaltungsgericht Trier ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört die Aufnahme von Rechtsbehelfen (z.B. Klagen und Anträgen). Die Rechtsantragstelle leistet auch Formulierungshilfe bei der Stellung des Antrages sowie bei der Aufnahme des richtigen Beklagten oder Antragsgegners. Bei Eil-Anträgen nimmt sie auch eine Begründung auf. Die Rechtsuchenden sollten - soweit vorhanden - den Widerspruchsbescheid oder den Bescheid, der angefochten werden soll, mitbringen. Fragen nach der richtigen Zuständigkeit für das jeweilige Anliegen oder nach dem richtigen Rechtsmittel, können auch telefonisch geklärt werden.

Hinweis: Zu einer Rechtsberatung ist die Rechtsantragstelle nicht befugt.


Da vor den Verwaltungsgerichten kein Anwaltszwang besteht, können Sie die Klage auch selbst erheben bzw. den Antrag selbst stellen. In der rechten Spalte stehen Ihnen entsprechende Formulare zur Verfügung, die Sie benutzen können. Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, können Sie sich auch telefonisch unter den oben angegebenen Rufnummern an die Rechtsantragstelle wenden.

Was müssen Sie beachten?

  • Wenn Sie die Formulare benutzen, können Sie diese entweder erst ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen oder Sie vervollständigen diese am PC und drucken Sie dann aus.
  • Die Klage- bzw. Antragsschrift muss unterschrieben sein.
  • Die Bescheide die angefochten werden sollen, sollten in Kopie beigefügt werden.
  • Eine Abschrift der Klage- bzw. Antragsschrift ist für die Gegenseite anzufügen.
  • Wie muss die Klage/der Antrag bei Gericht eingereicht werden?
  • Die Klage bzw. der Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
  • Sie können die Klage- bzw. Antragsschrift auch per Fax ( 0651/98122-299) übersenden. Bitte reichen Sie dann das Original nach.
  • Für Eingaben, also auch für Klagen oder Anträge, die auf elektronischem Wege erhoben werden gelten die besonderen rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr. Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten vom 9. Januar 2008 (GVBl. S. 33) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist. Nach diesen Vorschriften ist für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr eine entsprechende Berechtigung (Signatur) notwendig.

Prozesskostenhilfe:
Prozesskostenhilfe kann durch das Gericht auf Antrag bewilligt werden, wenn Sie nach Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Dem Antrag sind eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen. Für diese Erklärung steht Ihnen auch ein Formular in der rechten Spalte zur Verfügung.