Ein Polizeikommissar, der über mehrere Jahre kontinuierlich eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ohne die erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung ausübt, macht sich eines schweren Dienstvergehens schuldig. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat mit Urteil vom 13. November 2007 die Entfernung aus dem Dienst...
Weiterlesen