Die Stadt Neuerburg muss den Straßenoberbelag der Gemeindestraße „Am Sonnenhang“, soweit er über drei Privatgrundstücke verläuft, entfernen. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 08. Februar 2010 entschieden.
Die Richter gaben damit dem Klagebegehren eines Grundstückseigentümers statt, dessen bisher nicht bebaute...
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